- Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig.
- Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 ersucht der Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse weder um Weisung noch nimmt er Weisungen entgegen.
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Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung
Mithilfe der TOM sollen Unternehmen insbesondere sicherstellen, die Datenschutzgrundsätze der DS-GVO einzuhalten
Dieses Whitepaper erklärt Schritt für Schritt welche Massnahmen Unternehmen ab 25.5.2018 zwingend ergreifen müssen.
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