- 1Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen. 2Der Bericht wird veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt.
- Der Jahresbericht enthält eine Überprüfung der praktischen Anwendung der in Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe l genannten Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren sowie der in Artikel 65 genannten verbindlichen Beschlüsse.
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Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung
Mithilfe der TOM sollen Unternehmen insbesondere sicherstellen, die Datenschutzgrundsätze der DS-GVO einzuhalten
Dieses Whitepaper erklärt Schritt für Schritt welche Massnahmen Unternehmen ab 25.5.2018 zwingend ergreifen müssen.
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