- Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
- Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.
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Schritt für Schritt Handlungsanweisung für die Datenschutz Grundverordnung die ab 25. Mai 2018 verbindlich einzuhalten ist.
Kurzübersicht der Datenschutzgrundsätze...
- Rechtmäßige Verarbeitung
- Verarbeitung nach Treu und Glauben
- Transparenz
- Zweckgebundene Verarbeitung
- Datenminimierung
- Richtigkeit der Verarbeitung
- Speicherbegrenzung
- Vertraulichkeit und Integrität der Verarbeitung
- Rechenschaftspflicht
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